Bürgerbegehren gegen geplanten Rathausneubau in Lachendorf eingeleitet

Opposition im Samtgemeinderat fordert direkte Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger

Lachendorf, 22. Dezember 2025 – Der geplante Neubau des Rathauses der Samtgemeinde
Lachendorf ist weiterhin umstritten. Die Oppositionsfraktionen UB, UL und Bündnis 90/Die Grünen
im Samtgemeinderat haben die Einleitung eines Bürgerbegehrens beantragt. Ziel ist es, den
Ratsbeschluss vom 06.10.2025 zu revidieren, mit dem die Ratsmehrheit aus CDU, SPD und FDP den
Neubau eines Rathauses sowie eines möglichen späteren Sitzungssaals im Überschwemmungsgebiet
der Lachte beschlossen hatte.

Mit der Einleitungsanzeige soll erreicht werden, dass die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde
selbst über das Projekt entscheiden können. Nach Auffassung der Initiatoren handelt es sich um eine
Entscheidung von erheblicher finanzieller und struktureller Bedeutung, die nicht allein durch die
Ratsmehrheit getroffen werden sollte.

Der Rat hate am 06.10.2025 beschlossen, die Planung fortzuführen und den Rathausneubau
umzusetzen. Die bislang geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 9,8 Mio. Euro.

Auch die Kostenschätzung selbst wird hinterfragt. In den Beratungen des baubegleitenden
Ausschusses am 24.09.2025 sowie in der Ratssitzung am 06.10.2025 wurde darauf hingewiesen, dass
es sich nicht um eine vollständige Kostenberechnung nach DIN 276 handelt und Abweichungen von
bis zu plus/minus 20 Prozent möglich seien. Vor dem Hintergrund vergleichbarer öffentlicher
Bauprojekte halten die Initiatoren die derzeit genannten Kosten für nicht belastbar.

Kritk besteht insbesondere an der Standortwahl im Überschwemmungsgebiet der Lachte. Trotz
vorliegender Hochwasserschutz- und Bodengutachten sehen UB, UL und Grüne weiterhin das Risiko
zusätzlicher Bau- und Folgekosten.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den angenommenen Raumbedarf. Nach Ansicht der Initiatoren
berücksichtigt die Planung die veränderten Arbeitsbedingungen in der Verwaltung – etwa durch
Digitalisierung und Homeoffice – nicht ausreichend und gehe von einem zu hohen Flächenbedarf aus,
was sich unmittelbar auf die Bau- und Folgekosten auswirke.

Die Initiatoren weisen darauf hin, dass ein Investitionsvolumen dieser Größenordnung Auswirkungen
auf die Haushalte der Mitgliedsgemeinden haben kann. Sie sehen die Gefahr von Einschränkungen
bei Pflichtaufgaben wie Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwehr sowie bei freiwilligen Leistungen,
etwa im Bereich von Sport- und Kultureinrichtungen. Auch mögliche Steuer- oder
Gebührenerhöhungen werden nicht ausgeschlossen. Als Alternative wurden eine Modernisierung
und Weiternutzung des bestehenden Rathauses sowie gegebenenfalls ein ergänzendes kleineres
Verwaltungsgebäude am Standort Ollen Drallen Hof vorgeschlagen.

Nach Eingang der Einleitungsanzeige ist die Samtgemeinde gemäß § 32 NKomVG verpflichtet,
unverzüglich eine Kostenschätzung für die im Bürgerbegehren begehrte Sachentscheidung zu
erstellen und die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu prüfen. Nach Abschluss dieses Verfahrens kann
mit der Sammlung der erforderlichen Unterschriften von 10 Prozent der Wahlberechtigten begonnen
werden.

„Beim Rathausneubau geht es um erhebliche finanzielle Mittel und langfristige Weichenstellungen
für die Samtgemeinde“, erklären die Initiatoren. „Daher sollte die Entscheidung darüber von den
Bürgerinnen und Bürgern selbst getroffen werden.“

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UB-Pressemitteilung zum Bürgerbegehren Rathaus.pdf56.2 KB