Leserbrief zu dem Bericht “Bürgerbegehren gegen Neubau eines Rathauses in Lachendorf abgelehnt“
Verfasst von UB am 23. Februar 2026 - 20:26.
Das von der UB, UL und Bündnis 90/Grüne am 22. Dezember eingereichte Bürgerbegehren wurde lediglich aus formalen bürokratischen Gründen wohl nach einer externen juristischen Prüfung (Kosten aus dem Steuersäckel?) abgelehnt. Die inhaltlichen Gründe spielen hierbei keine ausschlaggebende Rolle. Somit gelten weiterhin die Argumente der drei Oppositionsparteien im Rat die da wären:
- Das Rathaus wäre mit 9,8 Millionen € und eingeplanter Kostensteigerung von bis zu 30% überdimensioniert und nur durch eine noch höhere Verschuldung finanzierbar. Letztlich steht für den Bürger dann z.B. die Erhöhung der Grundsteuer ins Haus.
- Der gewählte Standort steht in einem Überschwemmungsgebiet was jedem Bürger/in seit Jahren durch eigene Anschauung bekannt sein dürfte. Bauliche Absicherungsmaßnahmen wirken sich auf der Kostenseite deutlich aus. Prognostische Gutachteraussagen sind aufgrund des rapiden, schnellen Klimawandels nur bedingt richtig. Siehe die auch gutachterlich nicht vorhergesehene Hochwasserkatastrophe im Ahrtal.
Nach meiner Auffassung verletzt Samtgemeindebürgermeisterin Frau Suderburg auch den Grundsatz der parteipolitischen Neutralität. Außerdem verbietet es sich die drei o.g. Ratsfraktionen in dieser dreisten Form in der Presse zu diskreditieren.
Heinz Riebau, Beedenbostel
»
- Anmelden um Kommentare zu schreiben